1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Bestandteil des Vertrages zwischen QMN GmbH, Kundmanngasse 39/9, 1030 Wien, AT („Veranstalter“) und dem Erwerber („Endkunde“) von Zutritts-, Teilnahme-, Eintritts- oder Besuchsberechtigungen bzw. Reservationen und Gutscheinen hierfür oder ähnlichen bzw. damit verbundenen Rechten („Tickets“) oder sonstigen Angeboten, Produkten und Services (bspw. Merchandise) (zusammen „Angebote“), die der Veranstalter über von vivenu betriebene Services vertreibt. Als Endkunden im hier verstanden Sinn gelten auch Personen, welche Tickets oder andere Angebote nicht direkt vom Veranstalter erworben haben, aber zur Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt sind (bspw. durch Sekundärerwerb, sofern zulässig).
Sämtliche Kommunikation an den Veranstalter ist zu richten an: QMN GmbH, Kundmanngasse 39/9, 1030 Wien, AT
Die vivenu GmbH, Völklinger Straße 33, 40221 Düsseldorf, Deutschland, gemeinsam mit ihren verbundenen Unternehmen (“vivenu”) ist Anbieterin von Software- und anderen Dienstleistungen („vivenu-Services“), die es Anbietern bzw. Betreibern von künstlerischen, kulturellen, sportlichen oder anderweitigen Darbietungen, Theaterstücken, Konzerten, Treffen, Seminaren, Freizeit- und anderen Anlagen, Museen, Stätten, Filmvorstellungen, Opern, Lesungen, Messen, Konferenzen, Weiter-/Fort-/Bildungsveranstaltungen, Lehrgänge, sowie sonstigen Ereignissen und Durchführungen (unabhängig davon ob physischer oder virtueller Natur) („Veranstaltung“) ermöglichen, Tickets und sonstige Angebote zu vertreiben und damit zusammenhängende Transaktionen mit Endkunden abzuwickeln. vivenu ist Anbieterin einer Technologieplattform für den Veranstalter. vivenu ist kein Ticketbroker und ist nicht der Veranstalter einer Veranstaltung.
2. Vertragsschluss
Mit erfolgreichem Abschluss eines Kaufvorganges über vivenu-Services kommt ausschließlich ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden zustande. Dies gilt auch dann, wenn Tickets oder andere Angebote mit Zusätzen wie "powered by vivenu" oder dergleichen gekennzeichnet sind oder der Veranstalter die Tickets oder anderen Angebote über die Domains und Sub-Domains von vivenu (vivenu.com) bewirbt, anbietet und vertreibt. Zwischen dem Endkunden und vivenu kommen keine Kauf-, Dienstleistungs- oder sonstigen Verträge über den Erwerb von Tickets und die Veranstaltung oder damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen zustande.
Es besteht kein Anspruch des Endkunden auf Vertragsschluss mit einem Veranstalter. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter den Vertragsabschluss von der Annahme weiterer Bedingungen, Datenschutzerklärungen, Widerrufsbelehrungen und weiterer Vertragsbestandteile durch den Endkunden und weiterer Beschränkungen (bspw. maximale Anzahl Tickets für eine Veranstaltung) abhängig machen kann. Der Veranstalter und vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind berechtigt, den Abschluss von Kaufvorgängen mit einem Endkunden ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw. abzulehnen.
Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Gesamtkaufpreis eines Kaufvorganges allein vom Veranstalter festgelegt bzw. geändert wird und ggf. den auf einem Ticket oder im Ticketshop ausgewiesenen Ticketpreis übersteigen kann. Der Gesamtkaufpreis berechnet sich aus dem ausgewiesenen Ticketpreis unter Hinzurechnung allfälliger Gebühren und Steuern. Der vom Endkunden zu bezahlende Gesamtkaufpreis wird dem Endkunden vor dem Abschluss des Bestellprozesses kommuniziert. Die Zahlung des Gesamtkaufpreises kann ausschließlich über die vom Veranstalter bzw. vivenu (im Auftrag des Veranstalters) jeweils zur Verfügung gestellten Bezahlverfahren erfolgen.
Der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Endkunde erfolgt erst mit der entsprechenden Bestätigung an den Endkunden durch vivenu (im Auftrag des Veranstalters) (bspw. durch Zusendung der Transaktionsbestätigung bzw. Zuteilung und anschließender Übersendung eines Tickets mit entsprechender Ticket-ID). Das Durchlaufen des Bestellprozesses allein stellt kein Vertragsabschluss dar und berechtigt den Endkunden nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.
Tritt der Fall ein, dass aufgrund von technischen Problemen Ticketkontingente (sowohl das Gesamtkontingent der Veranstaltung als auch Kontingente einzelner Ticketkategorien) überschritten wurden, informiert der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) den Endkunden hierüber. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kann entsprechende Tickets unter Rückzahlung des entsprechenden Gesamtkaufpreises stornieren.
vivenu fungiert als Zahlungsabwickler für bestimmte Transaktionen, die über unsere Website(s) und vor Ort durchgeführt werden. Das bedeutet, dass vivenu für die Abwicklung und Durchführung von Bestellungen, die Abwicklung von Zahlungen und die Bearbeitung von Kundenanfragen im Zusammenhang mit diesen Bestellungen verantwortlich ist. Durch die Nutzung unserer Website, die Zusammenarbeit mit uns und die Bereitstellung der vivenu-Plattform für Kunden erklären Sie sich damit einverstanden, dass vivenu der Zahlungsabwickler für diese Transaktionen ist und dass sämtliche Probleme oder Streitigkeiten (einschließlich Rückerstattungen und Chargebacks), die im Zusammenhang mit diesen Transaktionen auftreten, gemäß unseren Geschäftsbedingungen von uns behandelt werden.
3. Ticket Form
Sofern nichts Abweichendes durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert wird, erhält der Endkunde von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) eine automatische E-Mail zur Bestellbestätigung und eine weitere E-Mail mit einem Link zu den erworbenen Tickets für die entsprechende Veranstaltung. Die zur Verfügung gestellte Form der Tickets hängt davon ab, welche Eintritts- und Zulassungsmodalitäten der Veranstalter für eine jeweilige nutzt und wird dem Endkunden mitgeteilt (bspw. Herunterladen und Ausdrucken, digitale Wallet etc.). Zur Teilnahme an einer Veranstaltung muss das Ticket in der mitgeteilten Form vorgewiesen werden. Die Vorweisung der E-Mail zur Bestellbestätigung alleine (ohne Vorweisung des Tickets in der jeweils korrekten Form) berechtigt nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.
Sofern vom Veranstalter vorgesehen, hat der Endkunde die Möglichkeit, ausgedruckte und versendete Tickets gegen eine Gebühr zu bestellen (“Hardtickets”).
Der Endkunde ist verpflichtet, ein Ticket nach Übergabe oder Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung, Veranstaltungsort und andere wesentliche Merkmale zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich, spätestens binnen fünf Werktagen, nach Übergabe oder Zugangs des Tickets an den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) zu erfolgen.
Die Übertragung des Eigentums an Tickets bzw. aus diesen abgeleiteten Rechten an den Endkunden erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Gesamtkaufpreises bzw. des Ausgleichs aller offenen Forderungen.
Im Rahmen des Kaufvorganges hat der Endkunde wahrheitsgemäße, vollständige und korrekte Angaben zu machen. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind dazu berechtigt, die Angaben des Endkunden durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen (bspw. Bonitätsauskunft).
4. Rechte und Pflichten
Sämtliche für eine Veranstaltung oder ein anderes Angebot des Veranstalters relevante Informationen (z.B. Umfang/Inhalt, Ort, Zeit, Ausrichter, Preis, Gebühren und Steuern, Teilnahmevoraussetzungen und -beschränkungen, Zugangskontrollen- und Beschränkungen, Form der vorzuweisenden Tickets, Barrierefreiheit, Saalplan, Hausordnungen und weitere Verhaltensbestimmungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte und sonstige Einschränkungen oder wesentliche Information, die den Kaufentscheid eines Endkunden vernünftigerweise beeinflussen könnte) werden durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert.
Diese Informationen und Regelungen nimmt der Endkunde hiermit zur Kenntnis und sind somit Bestandteil des Vertrags zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden.
Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Endkunden zu prüfen, ob er die zur Teilnahme erforderlichen Voraussetzungen, Bedingungen, Bestimmungen und Regelungen erfüllen kann bzw. will. Der Veranstalter kann bei Nichterfüllen bzw. Nichtbeachten die Teilnahme bzw. den Besuch an einer Veranstaltung verweigern bzw. beenden.
Besteht ein Verdacht auf Missbrauch oder Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, diese AGB oder andere Bestimmungen oder Auflagen des Veranstalters (bspw. durch betrügerische, illegale oder treuwidrige Aktivitäten) oder auf entsprechende Umgehungen oder Umgehungsversuche, kann der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) vor oder während einer Veranstaltung die Gültigkeit eines Tickets entschädigungslos widerrufen und dem Endkunden das Recht auf Teilnahme an einer Veranstaltung verweigern bzw. ihn von der Veranstaltung verweisen.
Beschädigungen, das Abhandenkommen oder die Pfändungen von Tickets sind dem Veranstalter und vivenu durch den Endkunden unverzüglich mitzuteilen. Verliert der Endkunde ein Hardticket oder kommt dieses in seinem Verantwortungsbereich abhanden, sind der Veranstalter oder vivenu nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.
Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Gültigkeit eines Tickets auf die jeweilige Veranstaltung (insb. in örtlicher und zeitlicher Hinsicht) und ggf. den jeweiligen Sitzplatz bzw. die Sitzeinheit oder die entsprechende Ticketkategorie beschränkt. Nach Durchführung der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit.
Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass für Veranstaltungen und andere Angebote des Veranstalters, die über vivenu-Services angeboten und abgewickelt werden, sowie deren Inhalt, Qualität, Ablauf, Durchführung, Änderung, Abbruch, Absage oder Verschiebung, die entsprechende Kommunikation, Veröffentlichungen und Informationen allein der Veranstalter verantwortlich ist und vivenu in keiner Art und Weise hierfür Verantwortung trägt. vivenu trifft keine Pflicht, den Veranstalter betreffend seiner Pflichten gegenüber Endkunden zu instruieren, zu prüfen oder zu beaufsichtigen. vivenu trifft ferner keine Pflicht, Veröffentlichungen und Informationen des Veranstalters auf ihre Aktualität, Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Mitarbeiter von vivenu im Auftrag des Veranstalters tätig werden oder der Veranstalter von vivenu zur Verfügung gestellte Vertragsdokumentation und -vorlagen nutzt.
Der Endkunde nimmt ferner zur Kenntnis, dass vivenu keine Garantie für eine ununterbrochene Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der vivenu-Services bietet. Für Verzögerungen oder Fehler in der Übertragung, Speicherausfälle und damit verbundene Einschränkungen der vivenu-Services übernimmt vivenu keine Haftung. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Zuge von Wartungsarbeiten zu vorübergehenden Unterbrechungen der Website und/oder einzelner vivenu-Dienste kommen kann.
5. Weitergabe von Tickets
Der Weiterverkauf, die Weitergabe oder Umpersonalisierung von Tickets ohne vorgängige Zustimmung des Veranstalters oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) ist untersagt.
6. Widerruf, Stornierung, Rückerstattung, Rückgabe und Umtausch von Tickets
Ohne wesentliche Veränderung der Veranstaltung
Es besteht kein Widerrufs-, Rückgabe-, Stornierungs- oder Umtauschrecht bei Veranstaltungen (insb. bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Jeder Erwerb von Tickets ist damit unmittelbar nach dem Abschluss des Kaufvorgangs bindend und kann nicht rückgängig gemacht werden.
Wesentliche Änderungen, Verschiebung oder Absage der Veranstaltung
Im Falle einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht selbst zu vertreten hat, ist der Veranstalter berechtigt, die Gültigkeit eines Tickets auf eine andere Veranstaltung zu erklären. Eine Rückgabe des Tickets, eine Rückerstattung der Gesamtkosten oder eine Rückabwicklung des Ticketkaufs ist in diesen Fällen nicht möglich, es sei denn, die Teilnahme an der anderen Veranstaltung ist für den Endkunden nachweislich nicht zumutbar.
In allen anderen Fällen einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung ist der Endkunde zur Rückgabe der Tickets und Erstattung des Ticketpreises, abzüglich allfälliger Rückabwicklungskosten, berechtigt.
Wesentlich ist eine Änderung, wenn die veränderte Veranstaltung sich grundlegend von einer Veranstaltung unterscheidet, wie sie von dem Ticketkäufer vernünftiger Weise erwartet werden darf.
7. Haftung
Der Veranstalter haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung des Veranstalters für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.
Soweit eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen des Veranstalters sowie der für den Veranstalter gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung.
Sofern vivenu gegenüber dem Endkunden im Auftrag bzw. als Erfüllungsgehilfe des Veranstalters tätig wird oder sonst gegenüber dem Endkunden in Erscheinung tritt, gilt Folgendes: vivenu haftet – außer bei Verletzung etwaiger wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung von vivenu für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.
Soweit eine Haftung von vivenu ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen von vivenu sowie der für vivenu gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung. vivenu haftet insbesondere nicht für Schäden aus Ausfall, Absage, Änderung, Verlegung oder Mängel einer Veranstaltung, Insolvenz des Veranstalters, Verlust oder zu spät eingetroffener oder fehlerhafter Hardtickets sowie Einschränkungen der vivenu-Services.
8. Schlussbestimmungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen anderslautenden Bestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Endkunde vor.
Es findet das Recht am Sitz des Veranstalters unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG – UN-Kaufrecht) Anwendung. Sofern der Endkunde Verbraucher im Sinne der jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften ist, bleiben die gesetzlich zwingenden Vorschriften (insbesondere des Verbraucherschutzes) unberührt.
Sofern es sich bei dem Endkunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen (i) dem Endkunden und dem Veranstalter der Sitz des Veranstalters und (ii) dem Endkunden und vivenu der Sitz von vivenu.
Der Endkunde gilt als Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wird. Jede natürliche oder juristische Person sowie rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt als Unternehmer. Nicht als Verbraucher gilt der Endkunde beim Erwerb von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
Für Endkunden mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union gilt Folgendes:
Der Endkunde sichert zu, dass er unbeschränkt geschäftsfähig ist bzw. über die erforderlichen Vertretungsbefugnisse zum Abschluss dieses Vertrages verfügt.
Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr(opens in a new tab) eine Internetplattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Der Veranstalter und vivenu sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt, wenn und soweit sich eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was vivenu und der Endkunde wirtschaftlich gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.
9. Weitere Bestimmungen des Veranstalters
Folgende zusätzlichen Bestimmungen des Veranstalters finden Anwendung:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das DroneVation & Defence Symposium (Stand: 04.02.2026)
Veranstalter: QMN GmbH Kundmanngasse 39/9 1030 Wien Österreich
1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge im Zusammenhang mit dem DroneVation & Defence Symposium („Veranstaltung“) zwischen der QMN GmbH („Veranstalter“) und
a) Sponsoren, b) Besuchern/Ticketkäufern sowie c) Ausstellern.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, sofern der Veranstalter ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Sponsoring 2.1 Vertragsabschluss Der Sponsoringvertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Veranstalters zustande. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Sponsoring-Paket.
2.2 Zahlung Die Sponsoringgebühr ist nach Rechnungslegung binnen 14 Tagen, spätestens jedoch vor Beginn der Veranstaltung, ohne Abzüge fällig.
2.3 Leistungen des Veranstalters Der Veranstalter erbringt die vereinbarten Sponsoring-Leistungen (z. B. Logo-Platzierung, Erwähnungen, Werbeflächen) nach bestem Wissen und Gewissen. Ein bestimmter Werbeerfolg ist nicht geschuldet.
2.4 Rücktritt / Absage durch den Sponsor Ein Rücktritt des Sponsors nach Vertragsabschluss ist nur schriftlich möglich. Es gelten folgende Stornierungsbedingungen: • bis 270 Tage (9 Monate) vor Veranstaltungsbeginn: 25 % der Sponsoringgebühr sind fällig. • bis 180 Tage (6 Monate) vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Sponsoringgebühr sind fällig. • bis 120 Tage (4 Monate) vor Veranstaltungsbeginn: 75 % der Sponsoringgebühr sind fällig. • ab 90 Tagen (3 Monate) vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nicht-Erscheinen: die volle Sponsoringgebühr ist fällig.
Bereits geleistete Zahlungen werden entsprechend mit den Stornokosten verrechnet. Wird die Veranstaltung durch den Veranstalter abgesagt, entfällt die Zahlungspflicht. Bereits geleistete Zahlungen werden – abzüglich bereits entstandener Aufwendungen (maximal 40 %) – zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters.
2.5 Marken- & Nutzungsrechte Der Sponsor räumt dem Veranstalter unentgeltlich die für Durchführung und Bewerbung der Veranstaltung erforderlichen einfachen, übertragbaren, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte an seinen Marken, Logos, Texten, Bildern, Videos und sonstigen Materialien ein (einschließlich branchenüblicher Bearbeitungen und Kombinationen). Der Sponsor sichert die Rechtefreiheit zu und stellt den Veranstalter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung resultieren.
3. Ticketverkauf / Teilnahme als Besucher 3.1 Vertragsabschluss Die Anmeldung erfolgt über die Ticketplattform https://lu.ma/dronevationdefence. Mit Abschluss des Buchungsvorgangs kommt der Vertrag zustande.
3.2 Preise & Zahlung Alle Ticketpreise verstehen sich inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Zahlung erfolgt ausschließlich im Voraus über die angebotenen Zahlungsmethoden.
3.3 Rücktritt & Stornierung Eine Rückerstattung des Ticketpreises bei Nichtteilnahme des Besuchers ist ausgeschlossen. Eine Umbuchung oder Übertragung des Tickets auf eine andere Person ist bis 5 Werktage vor der Veranstaltung möglich.
3.4 Absage / Änderung der Veranstaltung Der Veranstalter behält sich vor, Programmänderungen vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. Wird die Veranstaltung ohne Vorliegen höherer Gewalt, Sicherheitsrisiken oder behördlicher Anordnungen abgesagt, wird der Ticketpreis rückerstattet.
Bei Absage aufgrund höherer Gewalt, Sicherheitsrisiken oder behördlicher Auflagen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters.
3.5 Hausordnung Es gilt die jeweils aktuelle Hausordnung des Veranstalters, die auf der Website veröffentlicht und am Eingang ausgehängt wird. Die Hausordnung ist Bestandteil dieser AGB. Die Besucher verpflichten sich, diese einzuhalten. Bei Verstößen ist der Veranstalter berechtigt, Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises besteht in diesem Fall nicht.
3.6 Tickets • Tickets für das Symposium sind personalisiert und berechtigen ausschließlich die auf dem Ticket genannte Person zum Zutritt. • Der Zutritt ist nur mit gültigem Lichtbildausweis möglich. • Die Tickets werden vom Veranstalter fünf (5) Tage vor Veranstaltungsbeginn produziert und versendet. • Eine Änderung des Namens auf einem Ticket ist nur bis spätestens fünf (5) Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Danach sind Namensänderungen ausgeschlossen. • Die Weitergabe oder der Verkauf personalisierter Tickets ist unzulässig. Der Veranstalter behält sich vor, Personen mit unrechtmäßig verwendeten Tickets den Zutritt zu verweigern.
3.7 Widerrufsausschluss Ein Widerrufsrecht nach § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG besteht nicht, da es sich um eine Freizeitveranstaltung mit festem Termin handelt.
3.8 Ticketplattform (vivenu) Für den Ticketkauf gelten ergänzend die Bedingungen der Plattform Vivenu. Abwicklungsund Zahlungsgebühren von Vivenu sind nicht erstattbar, soweit rechtlich zulässig – auch wenn der Veranstalter im Rahmen von § 3.4 eine Rückzahlung des Ticketpreises vornimmt.
3.9 Ausschluss und Zutrittsverweigerung Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmern, Besuchern, Ausstellern oder Sponsoren bereits vor Beginn der Veranstaltung den Zutritt zu untersagen, wenn wichtige Gründe vorliegen.
Wichtige Gründe sind insbesondere: • Zahlungsverzug, • falsche oder unvollständige Angaben bei der Anmeldung, • Sicherheitsbedenken oder ordnungswidriges Verhalten, • Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Auflagen, AGB oder Hausordnung.
In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte oder auf Schadensersatz.
4. Aussteller 4.1 Vertragsabschluss Der Ausstellervertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Veranstalters zustande. Der Umfang (Standgröße, Leistungen etc.) ergibt sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung.
4.2 Zahlung Die Ausstellergebühr ist nach Rechnungslegung binnen 14 Tagen, spätestens jedoch vor Veranstaltungsbeginn, fällig. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Standzuweisung.
4.3 Auf- und Abbau Auf- und Abbauzeiten sind strikt einzuhalten. Bei Überschreitungen kann der Veranstalter zusätzliche Kosten in Rechnung stellen.
4.4 Haftung & Versicherung Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden an Ausstellungsgut, Standeinrichtungen oder Verlust von Eigentum, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Der Aussteller ist verpflichtet, für die Dauer der Veranstaltung über eine ausreichende Veranstaltungshaftpflichtversicherung mit Bewirtungsrisiko zu verfügen, die insbesondere Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdeckt. Auf Verlangen hat der Aussteller dem Veranstalter einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.
4.5 Absage / höhere Gewalt Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung abzusagen, zu verkürzen oder zu verlegen, wenn dies aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen oder einer potenziellen Gefahrenlage (z. B. Demonstrationen, Ausschreitungen, Sicherheitsrisiken) erforderlich ist. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Ausstellergebühr oder auf Schadensersatz.
4.6 Standbau, Technik & Schäden Der Aussteller verpflichtet sich, die Hausordnung, Vorgaben des Veranstaltungsorts, brandschutz- und sicherheitstechnische Bestimmungen sowie behördliche Auflagen einzuhalten. Elektrische Anschlüsse und Änderungen dürfen nur von befugten Dienstleistern vorgenommen werden.
Der Aussteller haftet für alle Schäden, die durch ihn, sein Personal oder von ihm beauftragte Dritte am Gelände, an Mietflächen oder Einrichtungen verursacht werden. Er sorgt für eine ordnungsgemäße Entsorgung von Materialien und Abfällen.
Der Betrieb von Drohnen, Robotik oder sonstigen Vorführgeräten ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Veranstalters und unter Einhaltung aller Sicherheitsauflagen gestattet.
4.7 Rechte an Ausstellungsmaterialien / Freistellung Der Aussteller sichert zu, dass er über alle erforderlichen Rechte (Marken, Urheber-, Design- und Persönlichkeitsrechte) an den gezeigten Inhalten/Produkten verfügt und sämtliche Rechtsvorschriften, einschließlich Exportkontrolle und Sanktionen, einhält. Der Aussteller stellt den Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung solcher Rechte oder Vorschriften entstehen (einschließlich IP-Verletzungen, Persönlichkeitsrechte, Produkthaftung).
4.8 Zahlungsverzug & Zutrittsverweigerung Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen; je Mahnung können € 15,– Mahnspesen verrechnet werden. Der Veranstalter ist berechtigt, Standzuweisung und Zutritt zu verweigern oder die Nutzung zu untersagen, bis der vollständige Zahlungseingang erfolgt ist. Ein Anspruch auf Rückerstattung entsteht dadurch nicht.
4.9 Einschränkung oder Schließung von Ausstellerständen Der Veranstalter ist berechtigt, Ausstellungsflächen oder -stände jederzeit einzuschränken, zu verändern oder vorübergehend bzw. dauerhaft zu schließen (z. B. durch Abhängen, Verhüllen oder Sperrung), wenn dies aus Sicherheitsgründen, zur Einhaltung behördlicher Vorgaben oder Auflagen, zur Wahrung der öffentlichen Ordnung oder aufgrund politischer oder diplomatischer Umstände erforderlich ist. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Ausstellergebühren oder auf Schadensersatz, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters.
5. Haftung des Veranstalters Die Haftung des Veranstalters ist – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – auf die Höhe der jeweiligen Teilnahme-/Sponsoringgebühr beschränkt. Für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird nicht gehaftet.
6. Datenschutz / Foto-, Film- und Tonaufnahmen Der Veranstalter ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltung Foto-, Video- und Tonaufnahmen von ausgestellten Produkten, Messeständen, Vorträgen sowie teilnehmenden Personen (Besucher, Sponsoren, Aussteller, Referenten) anzufertigen.
Die Teilnehmer und Aussteller erklären sich damit einverstanden, dass diese Aufnahmen vom Veranstalter zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkt für dokumentarische und werbliche Zwecke (z. B. Website, Social Media, Printprodukte, Pressearbeit, Sponsorenkommunikation) genutzt werden dürfen. Ein Anspruch auf Vergütung besteht nicht. Der Widerspruch gegen einzelne Aufnahmen ist nur möglich, sofern überwiegende berechtigte Interessen des Betroffenen entgegenstehen. In diesem Fall ist der Betroffene verpflichtet, den Veranstalter oder das Personal vor Ort ausdrücklich darauf hinzuweisen.
Die weiteren datenschutzrechtlichen Bestimmungen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Veranstalters.
7. Schlussbestimmungen Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist 1030 Wien.
7.3 Aufrechnung, Zurückbehaltung & Abtretung Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegenüber Forderungen des Veranstalters ist ausgeschlossen, es sei denn, Gegenforderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Abtretungen aus den Vertragsverhältnissen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.
7.4 Exportkontrolle & Sanktionen Die Teilnahme, Belieferung oder Zusammenarbeit mit nach EU-Sanktionsrecht gelisteten Personen oder Unternehmen ist untersagt. Exportkontrollrechtliche Bestimmungen sind einzuhalten (insbesondere Dual-Use/ITAR/EAR, soweit anwendbar). Bei Verstößen ist der Veranstalter berechtigt, den Vertrag fristlos zu beenden. Rückzahlungsansprüche sind ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. ----------------------------
HAUSORDNUNG für das DroneVation & Defence Symposium (Stand: 04.02.2025)
Veranstalter: QMN GmbH Kundmanngasse 39/9 1030 Wien Österreich
1. Zutritt und Aufenthalt 1. Zutritt haben ausschließlich Personen mit gültigem personalisiertem Ticket und einem amtlichen Lichtbildausweis. Beide Dokumente sind beim Einlass gemeinsam vorzulegen.
2. Tickets und Ausweise sind nicht übertragbar und auf Verlangen jederzeit vorzuzeigen.
3. Der Veranstalter behält sich vor, Personen den Zutritt zu verwehren oder sie von der Veranstaltung auszuschließen, wenn wichtige Gründe vorliegen oder ein begründeter Verdacht besteht, dass deren Teilnahme den ordnungsgemäßen Ablauf oder die Sicherheit der Veranstaltung gefährden könnte (z. B. Zahlungsverzug, Sicherheitsbedenken, falsche Angaben, geplante Störaktionen). In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen oder auf Schadensersatz.
4. Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Zutritt.
5. Der Zutritt ist nur über die gekennzeichneten Eingänge gestattet.
6. Den Anweisungen des Veranstalters, der Sicherheitskräfte und des Personals ist jederzeit Folge zu leisten.
7. Der Zutritt zur Veranstaltung ist erst ab dem vollendeten 16. Lebensjahr gestattet. Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Zutritt.
2. Sicherheit und Brandschutz 1. Alle Besucher und Aussteller haben die geltenden Brandschutz- und Sicherheitsbestimmungen einzuhalten.
2. Flucht- und Rettungswege sind stets freizuhalten; Notausgänge dürfen nicht verstellt oder blockiert werden.
3. Offenes Feuer, pyrotechnische Gegenstände und leicht entzündliche Materialien sind im gesamten Veranstaltungsbereich verboten.
4. Elektrische Installationen dürfen nur von befugtem Fachpersonal vorgenommen werden.
5. Das Ausstellen oder Vorführen von Waffen, Munition, Gefahrstoffen, Lasern oder sonstigen sicherheitsrelevanten Produkten ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Veranstalters und unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften gestattet.
3. Verhalten auf dem Veranstaltungsgelände 1. Das Mitführen von Waffen, gefährlichen Gegenständen, Sprengstoffen, Drohnen oder ferngesteuerten Geräten ist untersagt, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vom Veranstalter genehmigt wurde.
2. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet, ausgenommen Assistenzhunde.
3. Werbemaßnahmen (z. B. Verteilung von Flyern, Aufstellen von Bannern) außerhalb der gebuchten Ausstellerfläche sind untersagt.
4. Es ist untersagt, andere Teilnehmer oder Aussteller in unzumutbarer Weise zu belästigen oder zu behindern.
5. Rauchen und der Gebrauch von E-Zigaretten sind nur in den dafür gekennzeichneten Bereichen gestattet.
6. Das Bekleben, Beschriften oder bauliche Verändern von Flächen, Wänden, Türen oder Einrichtungen des Veranstaltungsortes ist ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters untersagt.
7. Das Mitbringen von Glasflaschen, sperrigen Gepäckstücken, Laserpointern oder sonstigen sicherheitsgefährdenden Gegenständen ist untersagt.
4. Foto-, Film- und Tonaufnahmen 1. Der Veranstalter ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltung Foto-, Film- und Tonaufnahmen anzufertigen und diese zu dokumentarischen und werblichen Zwecken uneingeschränkt zu verwenden.
2. Besucher und Aussteller erklären sich mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes damit einverstanden.
5. Parkordnung 1. Die Zufahrt zum Veranstaltungsgelände ist nur mit gültigem Parkticket gestattet.
2. Das Parkticket muss gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden und eine Telefonnummer enthalten, unter der der Fahrzeughalter erreichbar ist.
3. Fahrzeuge dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Parkflächen abgestellt werden.
4. Für Schäden, Diebstahl oder Verlust auf den Parkflächen übernimmt der Veranstalter keine Haftung, außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
5. Den Anweisungen des Ordnerdienstes/Security-Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
6. Bei Verstößen behält sich der Veranstalter vor, Fahrzeuge auf Kosten des Halters entfernen zu lassen.
6. Alkohol, Drogen und Bewirtung 1. Der Konsum und die Mitnahme von illegalen Substanzen sind strengstens verboten.
2. Alkoholische Getränke dürfen nur in den vom Veranstalter zugelassenen Bereichen und in Maßen konsumiert werden.
3. Aussteller mit Bewirtungspflicht haben die gesetzlichen Hygiene- und Jugendschutzbestimmungen einzuhalten.
7. Haftung 1. Für verlorene oder beschädigte Gegenstände, Garderobe oder Wertgegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung, außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
2. Gleiches gilt für die Lagerung von Versandkisten, Verpackungsmaterialien und sonstigen Materialien im Veranstaltungsbereich oder in zugewiesenen Lagerflächen. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko.
8. Datenschutz, Zutrittskontrolle und Videoüberwachung 1. Tickets sind personalisiert. Der Veranstalter ist berechtigt, beim Einlass die angegebenen personenbezogenen Daten mit einem gültigen Lichtbildausweis abzugleichen.
2. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären sich Besucher und Aussteller mit dieser Kontrolle einverstanden.
3. Das Außengelände der Location wird durch den Vermieter des Veranstaltungsortes aus Sicherheitsgründen videoüberwacht. Die Aufzeichnungen erfolgen nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
9. Notfälle 1. Im Falle eines Notfalls (z. B. Brandalarm, medizinischer Notfall, Sicherheitsvorfall) sind die Anweisungen des Sicherheitspersonals unbedingt zu befolgen.
2. Sammelstellen und Fluchtwege sind entsprechend gekennzeichnet.
10. Hausrecht 1. Der Veranstalter übt das Hausrecht aus und kann dieses ganz oder teilweise auf beauftragte Sicherheits- und Ordnerdienste übertragen.
2. Der Veranstalter sowie beauftragte Sicherheits- und Ordnerdienste sind berechtigt, Personen den Zutritt zu verweigern oder sie bei Störungen, Verstößen gegen die Hausordnung, die AGB oder behördliche Auflagen vom Veranstaltungsgelände zu verweisen oder entfernen zu lassen.
3. Den Anweisungen des Veranstalters, des Ordnerdienstes und des Sicherheitspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
4. Ein Anspruch auf Erstattung von Eintritts- oder Standgebühren besteht in diesem Fall nicht.
5. Diese Hausordnung ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
